Die Notfall Nummer 061 261 15 15 ist rund um die Uhr besetzt!
Das Gesundheitsdepartement hat die SSO beider Basel mit der Organisation und Durchführung des offiziellen zahnmedizinischen Notfalldienstes beauftragt Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Praxisbewilligung im Kanton Baselstadt und Baselland sind in den zahnmedizinischen Notfalldienst eingebunden.
Vorgehen bei einem zahnmedizinischen Notfall:
• Zuerst eigene Zahnärztin oder eigenen Zahnarzt anrufen.
• Sind diese nicht erreichbar, gibt Ihnen die Notfall-Nummer der MNZ 061 261 15 15 die Adresse oder Telefonnummer der Dienst habenden Zahnarztpraxis bekannt. In dringenden Fällen kann die Notrufzentrale Sie direkt mit dem Notfallzahnarzt oder der Notfallzahnärztin verbinden.
• Die MNZ ist rund um die Uhr besetzt.
• Die MNZ ist an 365 Tagen im Jahr für Sie da.
• Im zahnärztlichen Notfalldienst wird ohne Zuschlag nach dem gängigen Tarif abgerechnet. Diese Dienstleistung wird in der Regel bar bezahlt. Sie haben Anrecht auf eine detaillierte Rechnung / Quittung und die erstellten Unterlagen.
• Alle Mitglieder der SSO beider Basel unterstehen dem Notfalldienstreglement, dem Reglement der zahnärztlichen Begutachtungskommission und dem SSO Codex 2006.
